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   VG Ansbach, 09.12.2019 - AN 4 S 19.01902   

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https://dejure.org/2019,46519
VG Ansbach, 09.12.2019 - AN 4 S 19.01902 (https://dejure.org/2019,46519)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09.12.2019 - AN 4 S 19.01902 (https://dejure.org/2019,46519)
VG Ansbach, Entscheidung vom 09. Dezember 2019 - AN 4 S 19.01902 (https://dejure.org/2019,46519)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    LadSchlG § 3; LStVG Art. 7 Abs. 2 Nr. 1; GastG § 1; VwGO § 80 Abs. 5
    Schließungsverfügung nachts und am Sonntag für einen Einzelhandel in einem Internet- und Callshop

  • rewis.io

    Schließungsverfügung nachts und am Sonntag für einen Einzelhandel in einem Internet- und Callshop

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.06.1960 - I C 41.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2019 - AN 4 S 19.01902
    Anderes gilt, wenn der Betriebsinhaber die Gaststätte ernstlich nicht betreiben will, sondern sie nur der Form halber anmeldet, um sich auf diese Weise die Möglichkeit zu verschaffen, seinen Warenhandel nach Ladenschluss in unzulässiger Weise fortzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.1960 - I C 41/56 - NJW 1960, 2209/2010).

    Zwar erfordert die Einhaltung der Ladenschlusszeiten bei Mischbetrieben in der Regel keinen Abschluss der Verkaufsräume, sondern lediglich die Einstellung des Einzelhandels in einer für die Kundschaft erkennbaren Weise (BVerwG, U.v. 9.6.1960 - I C 41/56 - NJW 1960, 2209/2010), etwa durch Verhängen bzw. Abdecken der Waren oder Anbringen eines Schildes (Ambs in Erbs/Kohlhaas, a.a.O. LadSchlG § 3 Rn. 7).

    Mangels besonderer gesetzlicher Ermächtigung besteht zwar keine rechtliche Möglichkeit, den Betrieb eines Internet- und Callshops an die Ladenschlusszeiten für den Einzelhandel zu binden (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.1960 - I C 41/56 - NJW 1960, 2209/2010).

  • VG Aachen, 15.01.2016 - 6 L 391/15

    Allgemeine Ladenöffnungszeiten; unzulässige Umgehung; Schankbetrieb; Verzehr an

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2019 - AN 4 S 19.01902
    Vielmehr sprechen die Verkehrsgewohnheiten und -anschauungen dafür, dass diese Tische ausschließlich der Internetnutzung dienen (vgl. VG Aachen, B.v. 15.1.2016 - 6 L 391/15 - juris Rn. 26).

    Es gehört grundsätzlich zum Risikobereich des Gewerbetreibenden, seine beruflichen, wirtschaftlichen und finanziellen Dispositionen so zu treffen, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (vgl. VG Aachen, B.v. 15.1.2016 - 6 L 391/15 - juris Rn. 44).

  • VG Berlin, 13.11.2019 - 4 L 269.19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine behördliche Anordnung, ein

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2019 - AN 4 S 19.01902
    Erfordert der Vollzug des Ladenschlussgesetzes (i.V.m. LStVG) - wie vorliegend - den Abschluss der Verkaufsräume, ergibt sich ein Erfordernis, den Internet- und Callshop ebenfalls abzuschließen, lediglich als mittelbare Folge aus dem Umstand, dass die Antragstellerin bislang eine tatsächliche räumliche Trennung der Betriebsteile nicht hergestellt hat (vgl. VG Berlin, B.v. 13.11.2019 - VG 4 L 269.19 - BeckRS 2019, 29999 Rn. 24).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2019 - AN 4 S 19.01902
    Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit des zu befolgenden § 3 LadSchlG insbesondere mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG sind aber weder dargelegt noch sonst ersichtlich (vgl. BVerfG, U.v. 9.6.2004 - 1 BvR 636/02 - BVerfGE 111, 10; U.v. 29.11.1961 - 1 BvR 760/57 - BVerfGE 13, 237).
  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2019 - AN 4 S 19.01902
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens schließlich offen, bedarf es einer umfassenden Interessenabwägung (BVerfG, B.v. 29.5.2007 - 2 BvR 695/07 - NVwZ 2007, 1176 - juris Rn. 31).
  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2019 - AN 4 S 19.01902
    Erweist sich der Bescheid hingegen als rechtmäßig und das Hauptsacheverfahren damit als voraussichtlich erfolglos, überwiegt das öffentliche Vollziehungsinteresse, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Bescheids besteht, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Bescheid selbst rechtfertigt (BVerfG, B.v. 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 - NVwZ 2005, 1053 - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57

    Ladenschlußgesetz II

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2019 - AN 4 S 19.01902
    Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit des zu befolgenden § 3 LadSchlG insbesondere mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG sind aber weder dargelegt noch sonst ersichtlich (vgl. BVerfG, U.v. 9.6.2004 - 1 BvR 636/02 - BVerfGE 111, 10; U.v. 29.11.1961 - 1 BvR 760/57 - BVerfGE 13, 237).
  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 CS 15.1262

    Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge; Auslegung des Bescheids

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2019 - AN 4 S 19.01902
    Verbleibende Unklarheiten gehen zu Lasten der Behörde (vgl. zum Ganzen: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 37 Rn. 5-7, § 43 Rn. 15 f., jeweils m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 11 CS 15.1262 - juris Rn. 13).
  • VG Würzburg, 09.10.1996 - W 10 K 95.1660

    Erlaubnispflichtiger Betrieb eines Gaststättengewerbes auf einem Volksfest;

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2019 - AN 4 S 19.01902
    Gerade bei Imbissen ist aber zu differenzieren, ob sie nach Konsistenz und Verabreichungsform typischerweise bereits an Ort und Stelle oder vielmehr erst im Weitergehen verzehrt werden, weil keine ernsthafte Gefahr besteht, dabei die Kleidung zu beschmutzen (vgl. VG Würzburg, U.v. 9.10.1996 - W 10 K 95.1660 - BeckRS 1996, 31342692).
  • VG München, 23.10.2012 - M 16 K 12.3622

    Sicherheitsrechtliche Anordnung zur Unterbindung der Sonntagsöffnung von

    Auszug aus VG Ansbach, 09.12.2019 - AN 4 S 19.01902
    Bei der Verhütung bzw. Unterbindung eines ordnungswidrigen Zustands ist das Ermessen der Sicherheitsbehörde im Regelfall auf ein Einschreiten intendiert (so auch VG München, U.v. 23.10.2012 - M 16 K 12.3622 - juris Rn. 25).
  • VG Augsburg, 19.03.2024 - Au 8 S 24.238

    Mischbetrieb, Internetcafé, Ladenschluss, Ernstlichkeit des Willens zum

    Der räumliche Zusammenhang ist nicht mehr gewahrt, wenn mit dem Verzehr an Ort und Stelle begonnen wird, der Verzehr aber hauptsächlich im Weitergehen stattfindet (VG Ansbach, B.v. 9.12.2019 - AN 4 S 19.01902 - juris Rn. 38; Ziffer 1.3 des Mustererlasses des Bund-Länder-Ausschusses "Gewerberecht" für die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Gaststättengesetzes; Metzner/Thiel in GastG, 7. Auflage 2023, § 1 Rn. 26 ff.).

    Ein Gaststättenbetrieb unterliegt jedoch lediglich dann der allgemeinen Sperrzeit und nicht den allgemeinen Ladenöffnungszeiten, sofern der Inhaber diese ernstlich betreiben will und die Gaststätte nicht lediglich anmeldet, um Warenhandel auch nach Ladenschluss zu betreiben (VG Ansbach, B.v. 9.12.2019 - AN 4 S 19.01902 - juris Rn. 39; BVerwG, U.v. 9.6.1960 - I C 41/56 - NJW 1960, 2209/2210).

    Nach typischer Verkehrsanschauung spricht vieles dafür, dass solche Arbeitsplätze typischerweise ausschließlich zur Internetnutzung dienen sollen (so auch VG Ansbach, B.v. 9.12.2019 - AN 4 S 19.01902 - juris Rn. 41, VG Aachen, B.v. 15.1.2016 - 6 L 391/15 - juris Rn. 26).

    Es liegt vielmehr in der Risikosphäre eines Unternehmers seine wirtschaftlichen und finanziellen Dispositionen so zu treffen, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen (vgl. VG Aachen, B.v. 15.1.2016 - 6 L 391/15 - juris Rn. 44; vgl. VG Ansbach, B.v. 9.12.2019 - AN 4 S 19.01902 - juris Rn. 53).

    Dies ist der Tatsache geschuldet, dass eine tatsächliche räumliche Trennung der Betriebsteile nicht hergestellt worden ist (vgl. VG Ansbach, B.v. 9.12.2019 - AN 4 S 19.01902 - juris Rn. 54; VG Berlin, B.v. 13.11.2019 - VG 4 L 269.19 - BeckRS 2019, 29999 Rn. 24b).

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